Immobilienbewertung & Gutachten

„Wir bewerten online kostenlos Ihre Immobilie!“ Sie haben diesen Werbespruch schon einmal gelesen? Und vielleicht sogar darüber nachgedacht, dieses Angebot anzunehmen? „Online“ und „kostenlos“ vermittelt natürlich den Eindruck, dass einerseits nur wenige Informationen benötigt werden und die Bewertung recht zügig ohne Begutachtung durchgeführt werden kann. Als Sachverständiger und Wirtschaftsingenieur kann ich Ihnen jedoch versichern: eine ausführliche Bewertung einer Immobilie ist nie schnell erledigt. Viele Aspekte werden von unserem Team berücksichtigt, in die Bewertung mit einbezogen und nach aktuellem Kenntnisstand zueinander in Bezug gesetzt. Kostenfrei können wir eine solch ausführliche Bewertung natürlich nicht durchführen – auch online ist dies nicht möglich! Gerne erläutern wir, was alles zu einem sogenannten Verkehrswertgutachten dazugehört – den Wert dessen beurteilen Sie anschließend gerne selbst!

Bei einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie ermittelt. Das Verkehrswertgutachten ist die allseits bekannte Immobilienbewertung. Grundlage der Bewertung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), denn je nach Objektart und Datenlage können die in der Verordnung beschriebenen Ermittlungsverfahren einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen.

Verkehrswertgutachten werden gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) von den Behörden, Gerichten und Institutionen in Deutschland anerkannt und haben somit eine besondere Stellung. Grundsätzlich ist ein Verkehrswertgutachten immer dann sinnvoll, wenn eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie erforderlich wird.

Neben öffentlichen bzw. gerichtlichen Verfahren werden Verkehrswertgutachten auch immer mehr bei privatrechtlichen Angelegenheiten zu Rate gezogen.

Zumeist wird das Verkehrswertgutachten in folgenden Fällen beauftragt:

An – und Verkaufsabsichten
Erbschaft
Aufhebungen von Gemeinschaften (Ehen, Gesellschaften)
Vermögensaufteilung und -Übertragungen
Verkehrswertermittlung im steuerlichen Kontext

Je nach Anforderungen bieten wir verschieden ausführliche Gutachten an – vom Kurzgutachten bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Sollten Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen weil Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen, können Sie uns gerne im Anschluss als Makler beauftragen.