Hier finden Sie Erklärungen zu bestimmten Themengebieten und häufig gestellten Fragen.
Wir werden diesen Bereich in der Zukunft kontinuierlich weiter für Sie ausbauen!

Professionelle Objektbilder, virtueller Rundgang, richtiger Verkaufspreis. Die Liste der Dinge, die ein Makler für Sie übernimmt, ist lang. Sie reicht von der Vorbereitung Ihrer Immobilie bis zur Unterstützung bei der Kaufvertragsverhandlung.

Bei der Entscheidung, einen Makler für den Immobilienverkauf zu beauftragen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Unterlagen benötige ich?
  • Wie vermarkte ich meine Immobilie?
  • Was ist meine Immobilie wert?
  • Woher bekomme ich professionelle Objektbilder?
  • Welche Fragen stellen Interessenten?
  • Wie stelle ich die Bonität des Käufers sicher?
  • Wer ist der richtige Käufer?
  • Was muss ich beim Kaufvertrag beachten?

Wenn Sie all diese Fragen selbst beantworten können, brauchen Sie keinen Makler. Und wenn Sie dann noch ausreichend Zeit haben, um Anfragen zu filtern, Interessenten zu qualifizieren und Besichtigungstermine durchzuführen, steht der Vermarktung nichts mehr im Wege. Wer allerdings keine Erfahrung oder wenig Zeit hat, sollte einen Makler beauftragen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie einen zu niedrigen Kaufpreis verlangen – oder einen zu hohen, wodurch der Verkaufserfolg ausbleibt und das Objekt am Markt verbrennt.

Ein Makler weiß genau, was am Markt gesucht wird. Er übernimmt die Beschaffung aller wichtigen Unterlagen, ermittelt den richtigen Preis Ihrer Immobilie und erstellt ein Vermarktungskonzept. Er übernimmt die Präsentation in allen wichtigen Immobilienportalen und spricht vorgemerkte Interessenten direkt an, wodurch oft ein passender Käufer gefunden werden kann, noch bevor die Immobilie überhaupt veröffentlicht wird.

Immobilienmakler qualifizieren Interessenten, bearbeiten Anfragen, führen Besichtigungstermine durch und stehen vor Ort für Fragen zur Verfügung. Sie kennen sich mit rechtlichen Anforderungen aus und stellen die Bonität des Käufers sicher, damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben.

Kurz: Makler sind eine Entlastung. Sie kennen den Markt, den Prozess und wissen, worauf geachtet werden muss. Der Immobilienmakler ist für Sie Ansprechpartner und immer vor Ort, wenn Sie verhindert sind – oder sogar gar nicht in der Stadt leben, in der Sie eine Immobilie verkaufen möchten.

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie der Wert einer Immobilie zustande kommt? Merkmale, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, legen wir bei einer Immobilienbewertung selbstverständlich auch zugrunde. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Faktoren kurz zusammen:

Lage: Die Lage einer Immobilie kann u. a. über eine Wertsteigerung oder einen Werteverfall in der Zukunft entscheiden.

Baujahr: Der Wert einer Immobilie sinkt mit steigendem Alter. Wenn nicht in Modernisierungen investiert wurde, hat dies ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Höhe des Wertes.

Bodenwert: Kostet ein Quadratmeter Boden 250 Euro oder 500 Euro, hat dies selbstverständlich erheblichen Einfluss auf den Immobilienwert.

Ausstattung: Einbauküche, sanitäre Anlagen, Markisen, besonderer Boden oder Verzierungen und Liebhaberein können sich im Wert widerspiegeln.

Garagen und Stellplätze: Als Autofahrer kennen Sie das: Sie stellen Ihren PKW lieber in einer Tiefgarage ab und versuchen, auf einen Stellplatz an einer Hauptverkehrsstraße zu verzichten. Die Art des Stellplatzes hat nicht nur für Sie, sondern auch für das Objekt einen bestimmten Wert, der sich mit dem Sicherheitsgefühl steigt.

Gebrauchsregelungen: Sind Teile des Grundstücks z. B. durch Sondernutzungsrechte belegt? Wenn ja, müssen wir diese Regelungen als Teil des Wertes berücksichtigen.

Besondere Vereinbarungen: Wurden in der Vergangenheit Vereinbarungen bezüglich eventueller Kosten, Lasten oder Erträge getroffen, so können sich diese wertmindernd auswirken.

Auch die Bausubstanz, Feuchtigkeit, Schäden durch Naturereignisse oder vermietete Bereiche der Immobilie haben selbstverständlich Einfluss auf den Immobilienwert.

Bei der Vermietung muss Einiges beachtet werden, denn ein Fehler kann Sie als Vermieter eine Menge Geld kosten und viel Ärger verursachen. Noch bevor Sie mit der Mietersuche starten, sollten Sie sich über die rechtlichen Vorgaben zu Miethöhe, Energieausweis und Mietvertrag informieren.

Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre Immobilie optimal vermieten:

Miete festlegen
Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die Lage. Für eine neue oder sanierte Wohnung in bester Lage können Sie eine deutlich höhere Miete verlangen als für einen maroden Altbau in sehr schlechter Lage.

Haus oder Wohnung anbieten
Onlineanzeige oder in die Zeitung stellen? Diese Frage ist für jeden Vermieter wichtig. Unser Tipp: Online lässt sich Ihre Immobilie am besten präsentieren: Beschreiben Sie Mietinteressenten die Zimmer detailliert und informieren Sie auch über die Lage. Fügen Sie aussagekräftige Fotos hinzu und zeigen Sie auch einen Grundriss. Um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, sollten Sie auch einen Energieausweis vorliegen haben.

Besichtigung organisieren
In welcher Form Sie die Wohnungsbesichtigung durchführen, hängt von der Anzahl der Interessenten und Ihrer bevorzugten Herangehensweise ab. Auf stark umkämpften Mietmärkten, bei denen viele Bewerber eine Wohnung ansehen möchten, können Sie einen oder zwei Besichtigungstermine ausmachen und die Interessenten in großer Gruppe durch die Wohnung gehen lassen. Am Ende lassen die Interessenten ihre “Bewerbungen” mit Selbstauskunft, Anschreiben und weiteren Unterlagen bei Ihnen und Sie schauen diese in Ruhe durch.

Selbstauskunft: schriftlich & ausführlich
Ein solider Mieter muss zunächst zahlungsfähig sein und dies muss vor der Vermietung geprüft werden. Die schriftliche sowie ausführliche Selbstauskunft, die der Mietinteressent auszufüllen und zu unterschreiben hat, ist ein Muss. Hier sollten Zahlungsfähigkeit, Gründe für den Umzug und eventuell auch Angaben zu dem jetzigen Vermieter abgefragt werden. Wir empfehlen Ihnen die Selbstauskunft als Bestandteil des Mietvertrags zu erklären.

Für die Immobilien Vermietung ist ausschlaggebend, ob der Interessent die von ihm gemachten Angaben nachweisen kann. Das Einkommen kann z.B. über die letzten Gehaltsnachweise geprüft werden und die Schufa-Auskunft kann über das Zahlungsverhalten des Interessenten wertvolle Informationen liefern.

Weiterhin kann das Nachfragen bei dem Vermieter des Interessenten viel Aufschluss geben. Hier kann man nicht nur erfahren, ob die Miete rechtzeitig und vollständig gezahlt wurde, sondern auch Auskünfte zu dem Mietverhältnis erhalten.

Kaution ist ein Muss
Auf die Zahlung der Kaution sollte der Vermieter niemals verzichten. Wenn der Mietinteressent anfragt, ob eine verspätete Zahlung der Kaution möglich ist, sollten bei dem Vermieter alle Alarmglocken klingeln.

Mietvertrag
Fast geschafft: Ein Mieter ist gefunden und möchte mit Ihnen einen Mietvertrag abschließen. Dies sollten Sie schriftlich erledigen, so lassen sich Rechte und Pflichten beider Seiten besser definieren.

Wohnungsübergabe an den Mieter
Bei der Wohnungsübergabe ist es wichtig, dass Sie bereits die Mietkaution und die erste Monatsmiete des Mieters erhalten haben. Wenn diese Zahlung nicht fristgerecht vollzogen wird, müssen Sie befürchten, dass die Zahlungsmoral des Mieters allgemein nicht gut ist.

Bei der Wohnungsübergabe empfiehlt es sich, einen Zeugen mitzunehmen, um sicher zu gehen, dass das Übergabeprotokoll bei Streitigkeiten vor Gericht Bestand hat. Im Wohnungsübergabeprotokoll werden die einzelnen Räume der Wohnung mit etwaigen Vorschäden dokumentiert. Vergessen Sie hierbei nicht Garagen, Keller- und Dachbodenräume. Außerdem werden im Übergabeprotokoll die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser aufgeschrieben.

Ohne Energieausweis kein Verkauf von Haus und Wohnung: Bereits seit 2014 ist das Dokument, das Gebäude in Energieeffizienzklassen einteilt, Pflicht für alle Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen. Dennoch wissen viele Immobilienbesitzer (sowie Käufer und Mieter) kaum etwas über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausweis – bei dem fehlende oder fehlerhafte Angaben mit hohen Bußgeldern bestraft werden können. Wir erklären in aller Kürze alles Wichtige rund um den Energieausweis.

Was genau ist der Energieausweis?
Der Energieausweis bzw. Energiepass dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er beschreibt also die Energieeffizienz von Immobilien.

Was genau regelt der Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, ob ein Haus oder eine Wohnung viel oder wenig Energie schluckt. Um das verständlich zu visualisieren, sind die Angaben – wie bei elektrischen Geräten – mit einer Verbrauchsampel versehen. Grün = gute Energiewerte, Rot = schlechte Energiewerte.

Werte bereits beim Inserat präsentieren
Bereits in den Verkaufsanzeigen von Immobilien müssen die in dem Energieausweis aufgeführten Werte angegeben werden. Es ist nicht ausreichend, diese erst während der Verkaufsphase (oder der Vermietung) mitzuteilen.

Zwei Varianten des Energieausweises
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 erlaubt den Energieausweis in zwei Fassungen. Der sogenannte Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner während der zurückliegenden drei Jahre. Ihm liegen die Heizkostenabrechnungen zugrunde. Somit schlägt der individuelle Verbrauch zu Buche. Steht das Haus häufiger über Wochen hinweg leer? Werden einige Räume nur sporadisch beheizt? Im Verbrauchsausweis wird das Gebäude als umso effizienter klassifiziert, desto geringer der Energieverbrauch ist.

Anders beim Bedarfsausweis. Hier spielt das individuelle Heizverhalten keine Rolle. Für einen Bedarfsausweis beleuchtet ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und dessen Pläne genau. Bei Bedarfsausweisen werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme standardisierter Randbedingungen wie Nutzerverhalten, Raumtemperatur und Klimadaten festgelegt.

Welchen Energieausweis brauche ich beim Verkauf der Immobilie
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, haben Sie die Wahlfreiheit beim Energieausweis. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis… beides ist möglich.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis ein Muss. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Immobilie bei Fertigstellung schon dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder durch eine spätere Sanierung diese Kriterien nun erfüllt. In den beiden angesprochenen Fällen können Sie zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Der Energieausweis gilt fürs gesamte Gebäude.
Ganz gleich, ob Eigentümer selbst oder mit der Kompetenz eines renommierten Maklers aus der Region verkaufen oder vermieten möchten: Ohne Energieausweis geht gar nichts! Selbst dann nicht, wenn lediglich einzelne Wohnungen aus dem Gebäude verkauft werden: Der Ausweis gilt immer fürs gesamte Gebäude.